Wussten Sie schon: Ab 25 % US-Beteiligung greifen Cloud Act und Patriot Act
Dass die beiden US-Verordnungen Cloud Act und der ältere Patriot Act US-Unternehmen zwingen, auf Anfrage vollumfänglich Daten ihrer Kunden an Behörden zu liefern, ist soweit bekannt. Das gilt unabhängig davon, wo sich die Daten befinden: Ein Rechenzentrum in Europa verhindert diesen Zugriff also keineswegs, solange es einem US-Unternehmen gehört. Wie ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags herausarbeitet, gilt dieser Zugriff selbst dann, wenn die Daten und das Rechenzentrum einem europäischen Unternehmen gehören, an dem ein US-Unternehmen zu 25 % beteiligt ist.