Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs verlor den Zugriff auf seine E-Mail: Microsoft sperrte das Konto, weil der Gerichtshof auf der Sanktionsliste der US-Regierung steht.
Dieser Fall hat viele Facetten und Ungereimtheiten, aber er zeigt eins ganz klar: Wenn die US-Regierung eine Person oder Organisation auf die Sanktionsliste setzt, kann das auch deren Arbeit außerhalb der Staaten massiv beeinträchtigen. Im vorliegenden Fall hat die Trump-Regierung den Internationalen Strafgerichtshof sanktioniert. Das für sich genommen ist schon ein ziemlich heftiger Vorgang. In der Folge hat Microsoft, wie unter anderem Heise Online und Associated Press melden, den E-Mail-Zugang von Karim Khan gesperrt. Dabei handelt es sich um den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs. Der lässt zwar aus anderen Gründen inzwischen sein Amt ruhen, aber die E-Mail-Sperre belegt eindrücklich die mangelnde IT-Souveränität europäischer Unternehmen, Behörden und sogar der Justiz. Wer seine Daten über US-Konzerne und deren Lösungen speichert, kann komplett den Zugriff verlieren und hat auch keine direkte juristische Handhabe. Bei Diensten innerhalb der Europäischen Union sieht die Lage komplett anders aus.