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Wussten Sie schon? Amazon-Wunschlisten geben Ihre Adressen preis

Bereits seit Ende Februar/März rät Amazon seinen Kunden, die Bestellungen beim Online-Monopolisten via Wunschliste zu besonderer Vorsicht. Gerade bei öffentlichen Wunschlisten mit Bestellungen bei Drittanbietern solle man auf jeden Fall eher Postfächer oder die Adresse des Arbeitsplatzes angeben, zumindest keine Wohnadressen zu Hause nutzen.

Alle Amazon-Kunden, die so Geschenke via öffentliche Wunschlisten bekommen wollen, müssen sich, so Amazon, im Klaren sein, dass man seit Ende Februar diese Adressen an die Anbieter übergebe, damit diese die Bestellung ausführen können.

Vor allem Sexarbeiter, Influencer und andere Menschen im Rampenlicht der Öffentlichkeit seien da gefährdet. Umso schlimmer ist, dass gerade die häufiger von ihren Fans solche Geschenke erhalten, nicht selten auch als Entlohnung von Kunden.

Ihre Wohnadresse halten gerade diese Personengruppen meist geheim. Sie braucht besonderen Schutz, um Stalkern und anderen Kriminellen keine Ansatzpunkte, etwa für unerwartete Besuche oder Doxxing, zu bieten.

Seit 25. Februar aber verarbeitet Amazon die Daten der Listen anders, weil geänderte Modalitäten bei Drittanbietern das notwendig machen. In Amazons Wunschlistendialog warnt der Onlineshop: „Ab diesem Datum werden Drittanbieter ihre Adressdaten bekommen, um Bestellungen ausführen zu können“. Das entsprechende Kontrollfeld „Teile meine Lieferadresse mit Verkäufern“ ist ausgegraut, der Kunde hat hier keine Wahl mehr. Auch die Computerbild hat diese Geschichte aufgegriffen.

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