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EU veröffentlicht Verordnung zum Cybersecurity Act 2

In der überarbeiteten Version des Cybersecurity Acts, einem der ersten neuen Gesetzesvorschläge dieses Jahres, will die EU die Rolle der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) stärken und einen einheitlichen Zertifizierungsrahmen für IKT-Produkte, -Dienstleistungen und -Prozesse schaffen. Über die ENISA sollen die Koordination und gegenseitige Unterstützung zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.

Auswirkungen auch für KMUs

Das könnte gravierende Auswirkungen für KMUs und Handwerksbetriebe haben: Das Gesetz fordert verbesserte Meldungen von Vorfällen, höhere Cybersicherheit für kritische Sektoren wie Energie und Gesundheitswesen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und dem privaten Sektor. Andererseits unterstützt es auch die Forschung und Innovation im Bereich der Cybersicherheit und legt dabei den Schwerpunkt auf die Stärkung und Harmonisierung innerhalb der EU.

Der am 20. Januar vorgelegte Vorschlag wurde aus Sicht der EU notwendig, weil sich Cybersicherheit zunehmend zu einem Wettbewerbsfaktor entwickelt. Nun sollen europäische Zertifizierungen zur Cybersicherheit auch für digitale Produkte und Dienste gelten, die typischerweise in Handwerksbetrieben genutzt werden, etwa vernetzte Maschinen. Wer digitale Komponenten herstellt, verarbeitet, wartet oder installiert, ist als integraler Bestandteil der Supply Chain definiert und betroffen.

Höhere Ausschreibungskosten oder weniger Bürokratie?

Wahrscheinlich ist auch, dass es Anbieter ohne solche Zertifizierungen in Zukunft schwer haben werden, beispielsweise bei Aufträgen für die öffentliche Hand oder Konzerne zum Zug zu kommen. Auf KMUs kommen somit höhere Kosten zu, die von der IT-Security bis zu Dokumentationspflichten reichen. Demgegenüber steht das Versprechen der Vereinheitlichung der Zertifizierungen.

Der Cybersecurity Act 2 durchläuft jetzt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren und steht online in voller Länge zur Verfügung.

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