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Copilot Business: Nutzungsabhängige Abrechnung wird ab November standardmäßig aktiviert

Bei neuen Lizenzen über einen Cloud Solution Provider wird die nutzungsabhängige Abrechnung ab dem 2. November standardmäßig aktiviert. Unternehmen sollten deshalb vorab klären, welche Nutzer die zusätzlichen Dienste verwenden dürfen und welche Kostenlimits gelten sollen.

Was sich ändert

Ab dem 2. November 2026 wird bei neuen Lizenzen für Microsoft 365 Copilot Business, die über einen Cloud Solution Provider gekauft werden, die nutzungsabhängige Abrechnung standardmäßig aktiviert. Das teilt Microsoft in der Ankündigung im Partner Center vom 16. September 2026 mit. Die Änderung betrifft sowohl einzeln als auch in Paketen erworbene Neulizenzen.

Das für die Abrechnung benötigte Azure-Abonnement ist bei neuen Lizenzen enthalten. Außerdem wird ein monatliches Ausgabenlimit voreingestellt. Die Höhe nennt Microsoft in der Ankündigung nicht. Nach Angaben von Partnern, unter anderem Stoneridge Software vom 21. September 2026, liegt das voreingestellte Limit bei etwa 10 US-Dollar pro Nutzer und Monat.

Was das bedeutet

Die Microsoft 365 Copilot Business-Lizenz selbst wird weiterhin zu einem festen Preis pro Nutzer abgerechnet. Copilot in Word, Excel, PowerPoint, Outlook und Teams ist darin enthalten. Das beschreibt Microsoft im Copilot Credits Guide vom Juni 2026.

Für bestimmte zusätzliche Dienste fallen dagegen nutzungsabhängige Kosten an. Die Ankündigung nennt Copilot Cowork, Work IQ APIs und GitHub Copilot Harness. Für die Nutzung von Cowork ist eine Copilot-Lizenz erforderlich. Im Preis dieser Lizenz sind laut Guide keine Cowork-Nutzungsanteile enthalten.

Abgerechnet wird über Copilot Credits. Wie viele Credits eine Aufgabe verbraucht, hängt von ihrem Umfang ab. Der Guide nennt für Cowork unter anderem folgende Beispiele:

  • Ein wöchentliches Status-Update aus Prioritäten und Kalender verbraucht etwa 70 bis 200 Credits.
  • Die Vorbereitung eines Kundentermins aus E-Mails, Kalender, CRM-Daten und Dateien liegt bei etwa 400 bis 600 Credits.
  • Die Auswertung von sechs Monaten Nutzungsdaten kommt auf mehr als 1.500 Credits.

Microsoft bezeichnet diese Werte als grobe Planungswerte. Für die nutzungsabhängige Abrechnung nennt der Guide einen Preis von 0,01 US-Dollar pro Credit. Bei einem Bezug über einen Reseller können andere Preise gelten.

Bisher musste ein Administrator die nutzungsabhängige Abrechnung im Microsoft 365 Admin Center zunächst einrichten, bevor Nutzer Cowork verwenden konnten. Das beschreibt Microsoft Learn. Bei neuen Lizenzen ist diese Abrechnung künftig standardmäßig eingerichtet. Microsoft zufolge sinkt der Einrichtungsaufwand damit.

Laut der Microsoft-Partner-FAQ können Nutzer mit einer Copilot-Lizenz Cowork grundsätzlich nutzen und selbst im Agent Store hinzufügen – vorausgesetzt, die entsprechende Spending Policy erlaubt es.

Für Kunden in der EU gibt es dabei eine Einschränkung: Nach der Partner-FAQ sind die Anthropic-Modelle für EU-Kunden standardmäßig deaktiviert. Cowork selbst kann weiterhin genutzt werden – allerdings mit anderen Modellen. Ob und in welchem Umfang Cowork in einer konkreten Umgebung verfügbar ist, hängt daher auch von der jeweiligen Konfiguration ab.

So behalten Sie die Kosten im Blick

Im Microsoft 365 Admin Center können Administratoren festlegen, wie viel pro Monat für die nutzungsabhängigen Dienste ausgegeben werden darf. Das lässt sich auf Organisationsebene und optional auch pro Nutzer steuern. Für festgelegte Schwellenwerte können Administratoren E-Mail-Benachrichtigungen erhalten. Wird ein gesetztes Limit erreicht, steht die nutzungsabhängige Funktion bis zum Beginn des nächsten Monats nicht mehr zur Verfügung. Cowork kann außerdem auf bestimmte Gruppen begrenzt oder vollständig gesperrt werden.

Beachten Sie auch die Einstellung „Auto-apply new services“. Sie ist standardmäßig aktiviert. Neue Dienste, die Microsoft künftig in die nutzungsabhängige Abrechnung aufnimmt, können dadurch automatisch unter die bestehende Richtlinie fallen. Microsoft empfiehlt in der Übersicht zur nutzungsabhängigen Abrechnung, bestehende Richtlinien entsprechend zu prüfen.

Stand: 25.09.2026

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